Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Sämtliche Geschäfte mit HVI-TEC Luescher werden – soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart – zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag ist erst durch unsere Auftragsbestätigung bzw. mit der Auslieferung der Ware zustandegekommen.
3. Preise
Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend. Bei wesentlichen Preisänderungen unserer Vorlieferanten behalten wir uns eine kurzfristige Angleichung vor.
4. Lieferbedingungen
HVI-TEC Luescher verpflichtet sich, möglichst innerhalb der erwähnten Lieferfrist auszuliefern. Sie verpflichten sich, innerhalb des Zeitrahmens die Lieferung in Empfang zu nehmen.
5. Zahlung
Warenlieferungen erfolgen nach unserer Wahl gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Ausgenommen sind: Industrie, Banken, Versicherungen und Behörden. Für diese gilt: die Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Reparatur- und Dienstleistungsrechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungsverpflichtungen der Vorlieferanten, so dass im wesentlichen auch hier die in den oben aufgeführten „Allgemeinen Lieferbedingungen“ enthaltenen Richtlinien gelten.
Bei Garantieleistungen hat der Kunde den Nachweis in Form einer Rechnungskopie zu führen.
7. Haftung
Schadenersatzansprüche jeglicher Art, einschliesslich der Ersatzansprüche wegen mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Die Haftung von HVI-TEC Luescher ist ausgeschlossen, wenn eine von HVI-TEC Luescher abgeschlossene Versicherung bedingungsgemäss eintritt. Für fremde Erzeugnisse und Leistungen beschränkt sich unsere Haftung auf Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse und Leistungen zustehen. Dies gilt auch für Überschreitungen der Lieferzeit oder bei Nichtlieferung. Bei Nichtlieferung hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt bis zur restlichen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehender Forderungen einschliesslich der Nebenforderungen, bei Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten HVI-TEC Luescher. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an HVI-TEC Luescher abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von HVI-TEC Luescher nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf im oben genannten Sinne auf HVI-TEC Luescher übergeht.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht berechtigt.
Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt.
Die Einziehungsbefugnis der Firma HVI-TEC Luescher bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. HVI-TEC Luescher wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde der Firma HVI-TEC Luescher die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist HVI-TEC Luescher jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass es eines Rücktritts vom Vertrag bedarf.
9. Rückgaben
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.)
Zurückgenommene Ware wird abzüglich 15 % für Bearbeitung- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen / Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rücksendung ausgeschlossen.
10. Rücksendungen
Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten für beide Teile Zürich.
Technische Änderungen vorbehalten ! Unsere veröffentlichten Preise sind nicht für Privatabnehmer bestimmt !
Sind Sie bereit?
Sehr gut. Wir auch. Stellen Sie uns Ihre Fragen.
Get in touch
Albisriederstrasse 350
8047 Zürich