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  • Barrierefreie Freisprechtelefone HVI-TEC Serie 2000H

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  • Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, dass in öffentlichen und privaten Bauten mit Publikumsverkehr sowie in grösseren Mehrfamilienhäusern der hindernisfreie Zugang und die Nutzung für alle gewährleistet Ist.
    Spezialtelefone spielen dabei eine grosse Rolle: Mit Hilfe der Kommunikationseinrichtungen können Menschen mit Handicap alltägliche Hürden sehr viel leichter meistern.

    HVI-TEC Freisprechtelefone der Serie 2000, mit speziellen Funktionen für barrierefreies Bauen (Option BehiG) entsprechen den Anforderungen für Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgrundsatz und dem SIA 500 / 2009 Normenwerk für Behindertengerechtes Bauen.

    Durch grosse selbsterklärende Piktogramme wird für Menschen mit Handicap eine bessere Unterscheidung zwischen den Phasen „Anruf“, „Gespräch“ und „Türöffnung“ möglich. Eine zusätzliche Sprachansage kann genutzt werden, um den Besucher zu begrüssen und ihm dabei helfen sich zu orientieren.

    Die Norm geht davon aus, dass der gebaute Lebensraum allen Menschen offen stehen soll. Er soll auch für Menschen, die in ihrer Beweglichkeit von Geburt an, durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Beschwerden kurz- oder langfristig motorisch oder sensoriell eingeschränkt sind, weitestgehend selbständig zugänglich sein. Dieses Postulat lässt sich aus dem Grundrecht der Gleichstellung aller Menschen herleiten, welches Bestandteil der Bundesverfassung ist. Die Norm definiert die Standards, mit denen im Hochbaubereich das Postulat der Gleichstellung zu erfüllen ist.
    Die Norm gilt für Projektierung und Ausführung im Hochbau. Sie betrifft Vorhaben zum Neubau und Umbau, zur Instandsetzung und Umnutzung von Bauten für dauernde oder befristete Nutzung sowie zu ihrer Ausstattung und zur Gestaltung von Aussenräumen. Die Norm ist nur für Bauten massgeblich, für die hindernisfreies oder behindertengerechtes Bauen von Bund, Kanton, Gemeinde oder Bauherrschaft vorgeschrieben ist.

Barrierefreie Freisprechtelefone HVI-TEC Serie 2000H

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Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, dass in öffentlichen und privaten Bauten mit Publikumsverkehr sowie in grösseren Mehrfamilienhäusern der hindernisfreie Zugang und die Nutzung für alle gewährleistet Ist.
Spezialtelefone spielen dabei eine grosse Rolle: Mit Hilfe der Kommunikationseinrichtungen können Menschen mit Handicap alltägliche Hürden sehr viel leichter meistern.

HVI-TEC Freisprechtelefone der Serie 2000, mit speziellen Funktionen für barrierefreies Bauen (Option BehiG) entsprechen den Anforderungen für Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgrundsatz und dem SIA 500 / 2009 Normenwerk für Behindertengerechtes Bauen.

Durch grosse selbsterklärende Piktogramme wird für Menschen mit Handicap eine bessere Unterscheidung zwischen den Phasen „Anruf“, „Gespräch“ und „Türöffnung“ möglich. Eine zusätzliche Sprachansage kann genutzt werden, um den Besucher zu begrüssen und ihm dabei helfen sich zu orientieren.

Die Norm geht davon aus, dass der gebaute Lebensraum allen Menschen offen stehen soll. Er soll auch für Menschen, die in ihrer Beweglichkeit von Geburt an, durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Beschwerden kurz- oder langfristig motorisch oder sensoriell eingeschränkt sind, weitestgehend selbständig zugänglich sein. Dieses Postulat lässt sich aus dem Grundrecht der Gleichstellung aller Menschen herleiten, welches Bestandteil der Bundesverfassung ist. Die Norm definiert die Standards, mit denen im Hochbaubereich das Postulat der Gleichstellung zu erfüllen ist.
Die Norm gilt für Projektierung und Ausführung im Hochbau. Sie betrifft Vorhaben zum Neubau und Umbau, zur Instandsetzung und Umnutzung von Bauten für dauernde oder befristete Nutzung sowie zu ihrer Ausstattung und zur Gestaltung von Aussenräumen. Die Norm ist nur für Bauten massgeblich, für die hindernisfreies oder behindertengerechtes Bauen von Bund, Kanton, Gemeinde oder Bauherrschaft vorgeschrieben ist.

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